FAQ
Allgemein
Das Versorger-Paket ist nicht an ein spezielles Backend gebunden. Es kann kleinere optische oder funktionale Unterschiede zwischen der verschiedenen Online Verwaltungssystemen geben. So werden beispielsweise beim apotheken.de-Verwaltungssystem Bestellungen im "neuen" Bestellcockpit angezeigt und müssen auch dort bearbeitet werden.
Die Kartenleser-Software für den eGK-Reader ist ein zusätzlicher Baustein, der das Versorger-Paket dabei unterstützt, Prozesse in der Apotheke effizienter zu gestalten und bürokratische Hürden zu reduzieren. Durch das automatische Einlesen der Versichertendaten sparen Ihre Mitarbeiter wertvolle Zeit bei der Dokumentation – beispielsweise bei Impfungen.
Die Software ist optional, da jede Apotheke selbst entscheiden kann, wie sie arbeiten möchte. Sie kann entweder einen kabellosen oder kabelgebundenen eGK-Reader nutzen oder die Versichertendaten weiterhin manuell erfassen.
Durch die Einbindung des WebSDKs von IhreApotheken.de können die neuen Services aus dem Versorger-Paket auch in externen Webseiten angezeigt werden.
Insbesondere diagnostische Tests bieten einen guten neuen Gesprächsanlass am POS, um Kunden zur Installation der Apotheken-App zu motivieren.
Nach der Buchung des Versorger-Plus-Pakets öffnet sich das Schnelleinrichtungsfenster automatisch, sobald im Online-Verwaltungssystem der Einrichtungsbereich „Service → Terminsetup“ aufgerufen wird. In der Schnelleinrichtung folgen Sie einfach den drei vorgesehenen Schritten und können bei Bedarf Services abwählen, die Sie nicht anbieten möchten. Dabei werden zunächst nur die wichtigsten Services zur Auswahl angezeigt. Anschließend kann die Konfiguration im Bereich „Service“ bei Bedarf noch detailliert angepasst werden.
Die im Versorger-Paket enthaltenen 15 Termine gelten jeweils pro Kalendermonat. Eine Kumulierung oder Übertragung nicht genutzter Termine in Folgemonate ist nicht möglich. Nicht genutzte Termine verfallen daher jeweils zum Monatsende.
Ja, das geht. Innerhalb des bestehenden Kontos werden die Kurse der iA-Akademie im entsprechenden "Team" (Versorger-Plus-Paket) angezeigt. Sie müssen jedoch einmalig den Einladungslink von IhreApotheken.de angeklickt haben, damit dieses Team in Ihrem Konto sichtbar wird.
Natürlich werden alle Webinare aufgezeichnet und im Anschluss möglichst zeitnah in der iA-Akademie zur Verfügung gestellt.
Die Datenschutzbestimmungen müssen elektronisch akzeptiert werden. Nur so werden sie im System und im Kundenkonto gespeichert. Andernfalls kann der Kunde seine Einwilligung dort nicht einsehen oder widerrufen – ein Recht, das ihm jederzeit zusteht. Der Kunde akzeptiert die Datenschutzbestimmungen entweder selbst in der App oder im Web. Alternativ übernimmt dies die Apotheke bei der Anlage des Kunden im Online-Verwaltungssystem – stellvertretend für den Kunden.
Bei den Impfungen wird es kurzfristig eine Übersicht der kassenärztlichen Leistungen geben.
Bei den weiteren Services warten wir auf das Update aus dem BGM.
Für den Anfang wird die Abrechnung jederzeit manuell in der Apotheke über Papierbelege möglich sein, da die Leistungen sicherlich vorrangig als Selbstzahler abgerechnet werden. Perspektivisch wird eine Abrechnung über das System, ähnlich wie die Abrechnung von Gesundheitsservices, durchführbar sein, sobald alle Abrechnungsmodelle mit den Krankenkassen abgestimmt sind.
Diagnostik
Öffnen Sie das Online-Verwaltungssystem und wechseln Sie in den Bereich „Terminsetup“. Klicken Sie auf der Übersicht in der Kachel „Labordiagnostik“ auf „Anpassen“, um auf die Einrichtungsseite zu gelangen. Dort können Sie die Servicegebühr (Preis) für die Befundbesprechung festlegen. Der Standardwert beträgt 0,00 €. Die Preise für Home-Sampling-Kits werden nicht in diesem Bereich gepflegt, sondern separat unter „Preise und Sortiment“. Anschließend legen Sie die Dauer pro Termin fest. Zum Schluss aktivieren Sie den Service. Erst wenn der entsprechende Schalter auf „Aktiv“ steht, ist die Befundbesprechung für Ihre Kunden buchbar. Klicken Sie abschließend auf „Speichern“, um die Einrichtung abzuschließen.
Die aktuellen UVPs sehen Sie immer in ihrer Warenwirtschaft. Die Einkaufspreise können für einzelne Apotheken variieren, da hier Großhandelskonditionen Einfluss haben können. Außerdem finden Sie hier eine Übersicht: https://zukunftspakt-apotheke.de/produkt/testen/
Alle derzeit angebotenen Tests sind Home-Sampling-Tests, das heißt, sie können selbstständig zu Hause durchgeführt werden. Auf Wunsch können Sie in Ihrer Apotheke zusätzlich Unterstützung anbieten, beispielsweise bei der Blutentnahme. Eine komplette Übersicht aller Tests können Sie über die ZPA Seite als PDF herunterladen: Produkte und Parameter des Testangebots
(Die Tests von medivere können über NOWEDA bezogen werden. Es gelten die entsprechenden GH-Preise.)
Eine Aktivierung des Test-Kits ist zwingend erforderlich, damit das Labor den Befund zuordnen kann und der Test im System von IhreApotheken geführt wird. Möglichkeiten zur Aktivierung: iA.de-App (registrierter & eingeloggter Nutzer):
In der App unter „Labortests“ den Button „Test aktivieren“ klicken und den Aktivierungscode vom Probenbegleitschein manuell eingeben oder den QR-Code scannen.
Web‑Landingpage auf http://IhreApotheken.de : Für registrierte Nutzer ODER Gastnutzer: Auf der Website unter „Laboranalysen“ den Button „Test aktivieren“ klicken und den Aktivierungscode vom Probenbegleitschein manuell eingeben (mit Bindestrichen) oder den QR-Code scannen.
Sie können Ihre Kunden bei der Aktivierung direkt im Gespräch unterstützen, z. B. am Endgerät des Kunden. Pflichtangaben sind:
Aktivierungscode (auf dem Probenbegleitschein des Produktes)
Persönliche Daten: Vorname Nachname Geburtsdatum Geschlecht Adresse Kontaktdaten
Einverständnis: Checkbox für Nutzungsbedingungen & Datenschutz (Pflicht).
Optionaler Privatsphäre‑Schalter zum Teilen des Teststatus & Befunds für die Apotheke.
Für Gastnutzer ist mindestens Telefonnummer & E-Mail-Adresse verpflichtend.
Manche Tests sind grundsätzlich nur kurz haltbar. Solche Testkits sollte die Apotheke erst kurzfristig bestellen, um abgelaufene Ware und unnötige Kosten zu vermeiden.
Das Bestandsmanagement dieser Testkits muss die Apotheke – ähnlich wie bei schnell verderblichen Arzneimitteln – selbst übernehmen.
Einzelfälle können direkt mit NOWEDA geklärt werden.
Für Selbsttests, einschließlich einer unterstützten kapillaren Blutentnahme aus der Fingerbeere (z. B. mittels Lanzette), ist keine schriftliche Einwilligung erforderlich. Das Einverständnis gilt in diesem Fall als durch eine konkludente Handlung gegeben, beispielsweise wenn der Kunde den Finger für die kapillare Blutentnahme bereitstellt. Eine zusätzliche schriftliche Dokumentation ist daher nicht notwendig. Diese Regelung kann sich bei venösen Blutentnahmen unterscheiden. Entsprechende rechtliche Regelungen werden berücksichtigt, sobald venöse Bluttests im Angebot integriert werden. Apotheken, die bereits heute venöse Blutentnahmen über separate Räumlichkeiten und beispielsweise Heilpraktiker anbieten, können sich für eine individuelle Klärung an unseren Support wenden.
Sie können auch Selbsttests anderer Anbieter in Ihrer Apotheke verkaufen. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese nicht mit dem Diagnostik-Modul von IhreApotheken.de verknüpft sind. Das bedeutet:
Das Testergebnis wird nicht in der App angezeigt.
Das Ergebnis kann nicht mit Ihrer Apotheke geteilt werden.
Ein Termin zur Nachbesprechung muss individuell vereinbart werden.
Den vollständigen Rundum-Service bieten wir derzeit ausschließlich in Kooperation mit der Limbach Gruppe, einem der führenden medizinischen Laborverbünde in Deutschland. Wenn Sie Interesse daran haben, eine weitere Labor-Kooperation zu integrieren, prüfen wir dies gerne. Wenden Sie sich hierfür bitte mit allen relevanten Informationen zum Labor an unseren Support.
Bei IhreApotheken.de (Web und App) bereiten wir derzeit Produktempfehlungen auf Basis von Testergebnissen vor – auch in Verbindung mit Industrie-Coupons. Aktuell entwickeln wir eine Funktion, mit der Endkunden direkt passende Produktempfehlungen erhalten. Gleichzeitig sollen bei langfristigen Therapieplänen entsprechende Folgeprodukte im Ergebnisbericht der Apotheke hinterlegt werden. So bleibt Ihre Apotheke die zentrale Anlaufstelle in der Therapiebegleitung. Unabhängig davon gilt: Für Ihre Kunden und für Ihre Apotheke ist eine persönliche Beratung vor Ort weiterhin der beste Weg, da hier Ihre pharmazeutische Expertise im Mittelpunkt steht.
Damit ein Labortest im Online-Verwaltungssystem (Tab „Labortests“ in den Kundendaten) sowie in den relevanten Übersichten der Apotheke erscheint, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.
Der Kunde muss den Test zunächst über die App, verknüpft mit Ihrer Apotheke aktiviert haben. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Aktivierung unter Auswahl der richtigen Apotheke erfolgt ist und nicht mit einer anderen. Zusätzlich muss der Kunde seine Zustimmung erteilen, das Testergebnis mit Ihrer Apotheke zu teilen. Dafür muss der Schalter zum Teilen des Laborbefunds in den Privatsphäre-Einstellungen aktiviert sein. Diese Zustimmung kann auch nachträglich in der Testübersicht gesetzt werden.
Darüber hinaus werden Statusänderungen über die Schnittstellen der Labore (Limbach) übermittelt. Dadurch können sowohl der Kunde in Web und App als auch die Apotheke im Online-Verwaltungssystem den aktuellen Status des Tests einsehen.
Wurde der Test von einem Gastnutzer aktiviert, erfolgt grundsätzlich keine Verknüpfung mit einer Apotheke. In diesem Fall wird der Test daher nicht im Online-Verwaltungssystem angezeigt und der Kunde erhält keine automatisierten Status-Updates.
Aktuell konzentriert sich das Angebot zunächst auf die Labortests aus dem bestehenden Portfolio von medivere. Das Angebot kann sich perspektivisch weiterentwickeln und um weitere Testarten ergänzt werden.
Die Entnahme von venösem Blut darf von Apothekern und PhiPs mit einer ärztlichen Schulung zu diesem Thema durchgeführt werden. BAK und BÄK erstellen zunächst ein Mustercurriculum bis Anfang November 2026. Diese Tätigkeit muss die Apothekenleitung der zuständigen Behörde anzeigen.
Die Voraussetzung zur venösen Blutabnahme ist eine ärztliche Schulung und eine Qualifikation nach dem BAK-Curriculum.
BAK und BÄK erstellen zunächst ein Mustercurriculum bis Anfang November 2026. Zudem muss diese Tätigkeit der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Des weiteren müssen natürliche alle Vorschriften und Anforderungen an Räumlichkeiten, Hygiene, Desinfektionsmittel und Ausstattung eingehalten werden und die durchführende Person muss eine Impfung gegen Hepatitis B haben.
Die ärztliche Schulung zur venösen Blutabnahme nimmt in der Regel einen Tag in Anspruch und kann prinzipiell von jedem Arzt mit Approbation durchgeführt und bescheinigt werden.
Hinweis: Es gibt medizinische Übungsarme, die über den Medizinhandel bestellt werden können. An diesen kann die venöse Blutabnahme geübt werden.
Die praktische ärztliche Schulung liegt im Schnitt vor bei ca. 80 EUR. Die ärztliche Schulung kann prinzipiell von jedem Arzt mit Approbation durchgeführt und bescheinigt werden, weshalb die Kosten auch variieren können.
Die venöse Blutabnahme soll als neue apothekenübliche Dienstleistung etabliert werden. Sie erweitert die Gesundheitsversorgung um einen einfachen und wohnortnahen Zugang zu diagnostischen Leistungen.
Patienten können Gesundheitschecks, Vorsorgeuntersuchungen und Therapiekontrollen durchführen lassen, ohne lange auf einen Arzttermin warten zu müssen. Gleichzeitig entlasten Blutentnahmen und diagnostische Schnelltests die Hausarztpraxen.
Mit venösem Blut sind deutlich mehr Untersuchungen möglich als mit Kapillarblut. Gemeinsam mit der Limbach Gruppe arbeiten wir daran, das Spektrum diagnostischer Tests für Apotheken kontinuierlich auszubauen. Ziel ist es, Apotheken einen möglichst umfassenden Zugang zur modernen Labordiagnostik zu ermöglichen.
Dadurch können Apotheken ihr Leistungsangebot erweitern und ihre pharmazeutische Kompetenz noch stärker in die Gesundheitsversorgung einbringen.
Besonders großes Potenzial bietet die Kombination mit assistierter Telemedizin. Blutentnahme und digitale Arztkonsultation lassen sich sinnvoll verbinden und schaffen zusätzliche vergütungsfähige Leistungen für die Apotheke.
Langfristig könnte die venöse Blutabnahme auch die Blutspende erleichtern. Viele Menschen scheuen heute den zusätzlichen Aufwand. Ein niedrigschwelliger Zugang über die Apotheke könnte dazu beitragen, mehr Spender zu gewinnen.
Venöse Blutabnahme wird Teil der Diagnostik werden und als Termin über die die IA-Infrastruktur einstell- und buchbar sein.
Durch die Produktpalette, die von der Limbach Gruppe bereits für Ärzte angeboten wird, wird die Apotheke Ihren Kunden ein umfangreiches Portfolio an diagnostischen Test von venösem Blut anbieten können, das weit über das bisherige Angebot hinaus geht.
Nein. Alle Tests von medivere enthalten bereits eine Versandtasche für die entnommenen Proben. Diese ist versandfertig vorbereitet und frankiert, sodass für den Kunden keine zusätzlichen Portokosten entstehen.
Für diesen Service kann die Apotheke eine eigene Servicegebühr festlegen. Der Standardwert ist 0,00 €. Die Apotheke kann jedoch einen individuellen Betrag definieren, der dem Kunden vor der Buchung transparent angezeigt wird.
Wichtig: Die Labortests selbst haben eigene Preise. Diese werden nicht im Diagnostik-Setup festgelegt, sondern in der Preise- und Sortimentskonfiguration gepflegt.
Im Diagnostik-Setup kann die Apotheke die Dauer einer Befundbesprechung festlegen. Der Standardwert beträgt 30 Minuten. Folgende Zeitstufen stehen aktuell zur Auswahl: 5, 10, 15, 20, 25, 30, 45, 60, 75, 90, 105 und 120 Minuten. Eine Änderung der Dauer gilt für alle zukünftigen Diagnostik-Termine der Apotheke.
Der Schalter steuert, ob der Diagnostik-Service aktiv und damit für Kunden buchbar ist.
Steht der Schalter auf OFF, ist der Service deaktiviert. In diesem Fall erscheint Diagnostik nicht als buchbare Leistung in der Terminbuchung für Kunden und wird im Online-Verwaltungssystem als „inaktiv“ angezeigt. Kunden können über Web oder iA.de-App keine Termine für Befundbesprechungen anfragen.
Steht der Schalter auf ON, ist der Service aktiviert. Die Diagnostik erscheint dann als Servicekategorie bzw. Service-Typ „Befundbesprechung“. Kunden können über Web und iA.de-App Termine anfragen. Zusätzlich kann die Apotheke im Online-Verwaltungssystem Termine zur Befundbesprechung anlegen und verwalten, sofern die erforderlichen Ressourcen, wie Servicezeiten, Mitarbeiter und Räume, im System hinterlegt sind.
Die Grundvoraussetzung ist jedoch immer, dass Kunden ihre qualifizierten medivere Labortest in ihrem Konto hinterlegt und mit der Apotheke geteilt haben.
Im Online-Verwaltungssystem werden verschiedene Status angezeigt, die den aktuellen Stand eines Labortests abbilden:
Rot: Test nicht aktiviert Der Test wurde gekauft, aber noch nicht aktiviert.
Gelb: Test aktiviert Die Aktivierung wurde abgeschlossen, die Probe ist jedoch noch nicht im Labor eingetroffen.
Gelb: Probe im Labor Die Probe ist im Labor eingegangen und wird aktuell analysiert
Grau: Probe nicht verwertbar Die Probe konnte nicht ausgewertet werden, zum Beispiel aufgrund von zu wenig Material.
Grün: Laborbefund bereit Das Ergebnis liegt vor und kann abgerufen werden.
Ja. Entscheidend ist nicht der Kauf, sondern die Aktivierung des Tests. Auch Tests, die offline gekauft wurden, zum Beispiel direkt in der Apotheke oder über einen anderen Kanal, können regulär aktiviert werden. Voraussetzung ist, dass der Test bei der Aktivierung mit Auswahl Ihrer Apotheke verknüpft wird und der Kunde das Teilen des Ergebnisses mit der Apotheke aktiviert hat.
Bei der Anlage eines neuen Termins im Online-Verwaltungssystem werden zunächst folgende Optionen ausgewählt:
Gruppe: Laboranalysen
Serviceleistung: Befundbesprechung.
Im darunter angezeigten Feld „Laborbefund wählen“ können Sie den entsprechenden Test aus dem Dropdown Menü auswählen. In diesem Dropdown werden nur Tests angezeigt, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Status „Laborbefund bereit“
Aktivierung mit Auswahl Ihrer Apotheke
Ergebnisfreigabe für die Apotheke aktiviert
Für diesen Test wurde noch keine Befundbesprechung durchgeführt
Die Anzeige im Dropdown erfolgt nach folgendem Schema:
Testname / Aktivierungsdatum / Seriennummer
Beispiel: Wechseljahre Speicheltest / 23.06.2025 / 123456789
Die Sortierung erfolgt nach Aktivierungsdatum, der neueste Test wird zuerst angezeigt.
In der Endkundenansicht im Web oder in der iA.de-App ist diese Funktion im Labortest-Bereich unter „Privatsphäre-Einstellungen“ zu finden. Der Schalter wird während des Aktivierungsprozesses des Testkits gesetzt, nicht beim Kauf. Die Einstellung gilt immer für den jeweiligen Test. Kauft ein Kunde mehrere oder unterschiedliche Tests, kann er für jeden Test einzeln entscheiden, ob das Ergebnis mit der Apotheke geteilt werden soll. Der Schalter ist nur sichtbar, wenn die Apotheke die Befundbesprechung im Diagnostik-Service aktiviert hat und der Nutzer kein Gastnutzer ist.
Solange der Schalter auf OFF steht, sieht die Apotheke im Online-Verwaltungssystem weder Ergebnisse noch Statusinformationen. In diesem Fall kann auch keine Befundbesprechung gebucht werden.
Steht der Schalter auf ON, kann die Apotheke den Befund im Online-Verwaltungssystem einsehen, sobald das Ergebnis vorliegt. Der Test wird dann auch für die Auswahl bei Befundbesprechungsterminen angezeigt. Nach einer erfolgten Befundbesprechung wird der Schalter automatisch deaktiviert. Eine separate Widerrufsoption ist daher nicht erforderlich.
Die Diagnostik-Tests sind reguläre Produkte, die von Kunden bestellt werden können, sofern sie verfügbar sind. Die Apotheke steuert dies über die Produktverfügbarkeit. Dort kann festgelegt werden, welche Tests im Sortiment verfügbar sind und somit von Kunden bestellt werden können.
Ja. Für die Nutzung des Diagnostik-Moduls spielt es keine Rolle, ob der Test vom Kunden mitgenommen oder direkt in der Apotheke durchgeführt wird. Wichtig ist lediglich, dass der Test mit Auswahl der entsprechenden Apotheke aktiviert wird. Hinsichtlich der Einwilligungserklärung gelten für beide Varianten die gleichen Voraussetzungen.
Die Auswertung der Tests erfolgt durch die MVZ GANZIMMUN GmbH. Das Unternehmen gehört zur Limbach Gruppe.
Wird ein Test als ungültig oder nicht auswertbar angezeigt, versendet das Labor in der Regel automatisch einen neuen Test an den Kunden. Für die Apotheke entsteht in diesem Fall normalerweise kein weiterer Aufwand.
Alle Informationen zum Thema diagnostisches Testen in der Apotheke sind auf unserer Webseite zusammengefasst. Dort stehen unter anderem ein Leitfaden sowie eine Checkliste zum assistierten Testen als PDF zum Download bereit. Diese Dokumente erläutern die relevanten Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Zudem finden Sie im Wiki der iA-Akademie detaillierte Anleitungen zu jeder Probenentnahme.
Solange die beiliegenden Anleitungen in den Testkits noch den medivere-QR-Code enthalten, werden die Packungen mit einem auffälligen Hinweis versehen. Dieser Hinweis informiert den Kunden darüber, dass der Test über die iA.de-App aktiviert werden soll. Dabei wird kurz erklärt, wie der Ablauf funktioniert: In der iA.de-App den Bereich „Labortests“ öffnen, „Test aktivieren“ auswählen und anschließend den Test scannen. So wird sichergestellt, dass die Aktivierung über die iA.de-App erfolgt und die Befunde dort bereitgestellt werden.
Ja. Die medivere-Tests sind CE-zertifizierte In-vitro-Diagnostika und erfüllen die entsprechenden EU-Anforderungen an Sicherheit, Qualität und Leistungsfähigkeit.
Ob ein Test assistiert durchgeführt werden kann, richtet sich nach der Zweckbestimmung des jeweiligen Tests sowie den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, welche Anwendung der Hersteller für den jeweiligen Test vorgesehen hat und welche Art der Probenentnahme erforderlich ist. Die konkreten Voraussetzungen für assistiertes Testen sind in den entsprechenden Leitfäden und Vorgaben beschrieben.
Zu jedem Test, der von medivere angeboten wird, ist in der iA-Akademie eine ausführliche Erklärung hinterlegt. Diese sind im Bereich "medivere" unter dem Punkt "Produktinformationen" gelistet. Sie enthalten zu jedem Test eine übersichtliche Produktbeschreibung, die untersuchten Parameter und den Lieferumfang.
Sie finden alle Anleitungen zur Blutentnahme und zur richtigen Vorbereitung im Wiki der iA-Akademie. Öffnen Sie dort den Bereich „medivere“ und das Verzeichnis „Probenentnahme“. Im Ordner „Blut“ liegen die Anleitungen für die einzelnen Tests. Nachfolgend haben wir einige Tipps zusammengestellt, die Ihnen die Entnahme von 500 µl Kapillarblut erleichtern: Trinken Sie ausreichend, denn ein halber Liter Wasser etwa eine Stunde vor der Blutentnahme hält das Blut flüssig. Bringen Sie den Kreislauf in Schwung – zum Beispiel mit ein paar Kniebeugen – und nutzen Sie die Schwerkraft, indem Sie die Hand bei der Entnahme stets deutlich unter Herzhöhe halten. Warme Hände fördern die Durchblutung. Eine sanfte Massage in Richtung Fingerkuppen kann zusätzlich helfen. Wählen Sie für den Einstich die seitliche Fläche der Fingerkuppe. Sie ist besser durchblutet und weniger schmerzempfindlich. Achten Sie außerdem auf die richtige Lanzette: Für 500 µl benötigen Sie eine Sicherheitslanzette mit größerer Einstichtiefe (z. B. gelb oder orange markiert, meist etwa 1,8 bis 2,0 mm).
Die medivere Tests sind für die digitale Aktivierung und Datenübermittlung ausgelegt. Das funktioniert über die Apotheken-App auf dem Smartphone oder über die Website am PC. Ist ein Kunde mit digitalen Medien weniger vertraut, unterstützen Sie ihn vor Ort in Ihrer Apotheke. Legen Sie ihn dazu im Kundenmanagement des iA-Online-Verwaltungssystems an. Aktivieren Sie anschließend gemeinsam den Test und geben Sie die Befundfreigabe für die Apotheke. So sehen Sie im System jederzeit den Status und erkennen, wann der Befund vorliegt. Sie können den Kunden telefonisch informieren oder zur Befundbesprechung einladen.
Gesundheitsservices
Das System unterstützt die Prozesse der Gesundheitsservices und hilft dabei, die Effizienz zu steigern. Beispielsweise werden bürokratische Hürden reduziert, indem im geführten Prozess die rechtskonforme Dokumentation vereinfacht wird. Darüber hinaus werden Terminbuchung, Terminerinnerungen und Folgetermine digital abgebildet und automatisiert. Die Durchführung der Medikationsanalyse erfolgt weiterhin in Drittsystemen.
Bei der Konfiguration der Gesundheitsservices kann die Apotheke aus knapp 60 Standardleistungen auswählen und diese aktivieren. Bei Bedarf können auch eigene Leistungen hinzugefügt werden.
Gesundheitsservices (pDL) können derzeit nur als Termine ohne digitale Unterstützung durchgeführt werden.
Ein Assistent – ähnlich wie beim Impfen – ist in Vorbereitung. Er wird Schritt für Schritt durch die Leistungen führen und am Ende die Dokumentation erstellen.
Die automatische Übermittlung an die Warenwirtschaft zur Abrechnung wird derzeit für das Impfen getestet. Nach Abschluss der Testphase soll diese Funktion auch auf Gesundheitsservices ausgeweitet werden.
In der Apotheke dürfen grundsätzlich keine kosmetischen Services, wie zum Beispiel Wimpernfärben oder das Stechen von Ohrlöchern, angeboten werden. Erlaubt sind ausschließlich medizinisch indizierte Leistungen, zum Beispiel Stillberatung oder Hautanalyse. Hinweise zu erforderlichen Qualifikationen des Personals werden im Verwaltungssystem noch angegeben.
Assistierte Telemedizin in Apotheken erspart vielen Menschen den Weg zur Arztpraxis. Stattdessen erhalten sie kompetente Unterstützung direkt in der Apotheke.
Apotheken können Videosprechstunden in ihren Beratungsräumen anbieten. Patienten sprechen dabei in einer vertraulichen und geschützten Umgebung per Video mit einer Arztpraxis.
So lassen sich auch Zeiten überbrücken, in denen viele Praxen keine Sprechstunden anbieten (bspw. Mittwochnachmittag) oder auch Regionen ohne ärztliche Grundversorgung weiterhin betreuen. Patienten erhalten schneller Hilfe und die medizinische Versorgung wird besser erreichbar.
Bei der Videosprechstunde ist der Apotheker zwar nicht anwesend, aber unmittelbar verfügbar. Auf Anweisung des Arztes kann er bei der Durchführung von einfachen Untersuchungen unterstützen, etwa den Blutdruck messen. Auch Fragen zur Medikation lassen sich direkt zwischen Arzt und Apotheker abstimmen.
Hilfreich ist eine gute technische und diagnostische Ausstattung. Sie ermöglicht erste Untersuchungen vor Ort und verbessert die Qualität der Videosprechstunde. Je besser die Ausstattung, desto mehr Leistungen können Apotheke und Arzt gemeinsam anbieten.
Voraussetzung für assistierte Telemedizin ist grundsätzlich ein Beratungsraum, der durch Schallschutz auch die notwendige Privatsphäre bietet. Zusätzlich ist eine zertifizierte Software und Hardware für Telemedizinische Zwecke empfohlen, die auch das Anschließen verschiedener Untersuchungsgeräte vorsieht, aber nicht verpflichtend.
Durch das Anbieten der assistierten Telemedizin stärkt die Apotheke Ihre Versorgungsstellung in der Region und kann sich von Mitbewerbern abheben. Das Angebot stärkt das Vertrauensverhältnis und die Bindung Ihrer Kunden zu Ihrer Apotheke. Sie werden somit zum Gesundheitspartner vor Ort und können perspektivisch sogar die örtlichen Notaufnahmen entlasten.
Aus der kommerziellen Perspektive hat die Apotheke in der Regel das ausgestellte Rezept sicher und kann jede assistierte telemedizinische Sprechstunde mit 30,00 EUR bei der Krankenkasse abrechnen.
Für assistierte Telemedizin werden wir einen neuen Bereich schaffen. Dieser ist auf Grund der noch nicht final definierten rechtlichen Rahmenfaktoren in der konzeptionellen Vorbereitungsphase und wird den Apotheken die nötige digitale Unterstützung geben. Neue Integrationen werden assistierte Telemedizin für Apotheken einfach und effizient gestalten, so wie sie das von den bisherigen Services auch kennen.
In der Basisversion wird ein Verbund von Ärzten für die Telemedizin zur Verfügung stehen. Apotheken können aber jederzeit auch eigene Ärzte-Kontakte weitergeben, die wir im System für die Telemedizin anbinden.
Ziel ist mehr und mehr Devices in der Apotheke für die assistierte Telemedizin direkt mit anbieten zu können.
Hilfsmittel
Die Hilfsmittel-Funktion ermöglicht eine effiziente Bearbeitung von Hilfsmittelrezepten und hilft dabei, bürokratische Hürden im Prozess zu reduzieren. Durch die einfache und digitale Weiterleitung eines Hilfsmittelrezepts an ein Sanitätshaus kann Ihre Apotheke mit geringem Aufwand zusätzliche Einnahmen generieren – auch bei Verordnungen, die Sie selbst möglicherweise nicht bedienen können. Gleichzeitig stärken Sie die Rolle Ihrer Apotheke als regionaler Gesundheitsversorger und kompetenter Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten.
Zum Start besteht zunächst eine Kooperation mit dem Sanitätshaus rahm, Rehaform, Luttermann, XCarstens und Streifendere.
Weitere Partnerschaften sind im Laufe des Jahres geplant, um eine möglichst flächendeckende Versorgung zu ermöglichen.
Unabhängig davon können Apotheken unserem Support auch ihr bevorzugtes Sanitätshaus in der Nähe mitteilen. Wir nehmen anschließend Kontakt auf und klären die technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Anbindung.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
Vollsortimente (Vollversorgende Sanitätshäuser)
Präqualifizierung für die Abrechnung (a) Versorgung, b) Abrechnung)
Angabe des PLZ-Bereiches, in dem versorgt wird
Partnerschaftsvereinbarung / AGBs, SLA / Service- und Beratungspauschal-Vereinbarung
Das Sanitätshaus rahm hat seinen Hauptsitz in Troisdorf und ist mit rund 45 Filialen vor allem regional vertreten. Darüber hinaus ist rahm Teil eines der größten Sanitätshaus-Netzwerke in Deutschland mit Auxilium und Streifeneder. Grundsätzlich ist vorgesehen, auch weitere Sanitätshäuser anzubinden. Ziel ist es, Apotheken eine möglichst flächendeckende Versorgung zu ermöglichen. Apotheken können unserem Support ihr bevorzugtes Sanitätshaus in der Nähe melden. Wir prüfen anschließend die Voraussetzungen und besprechen mit dem jeweiligen Partner die technischen sowie rechtlichen Grundlagen für eine Anbindung an das iA.de-System.
Wenn kein eigener Abrechnungsvertrag mit einer Krankenkasse besteht, kann das Hilfsmittelrezept über das iA.de-System an einen angebundenen Sanitätshaus-Partner weitergeleitet werden. Das Sanitätshaus übernimmt in diesem Fall die Versorgung des Patienten sowie die Abrechnung mit der jeweiligen Krankenkasse. Vorab ist jedoch eine Klärung über die Apotheken-Hotline des Sanitätshaus-Partners empfohlen. Die Nummer der Hotline lautet 02241-908778.
Ein Sanitätshaus mit Vollversorger-Status deckt in der Regel den Großteil der Produkte ab. Dennoch kann es einzelne Ausschlüsse geben, etwa bei Inkontinenzprodukten.
Zudem verfügen manche Sanitätshäuser – je nach Bundesland und Krankenkasse – nicht über die nötigen Versorgungsverträge.
Im Ausnahmefall können daher weder Apotheke noch Sanitätshaus ein Rezept bedienen.
In solchen Fällen fragen Sie einen anderen angeschlossenen Sanitätshaus-Partner an oder verweisen den Kunden direkt an ein anderes Sanitätshaus.
Ein Hilfsmittel-Rezept darf grundsätzlich immer nur ein Produkt enthalten. Sollten mehrere Produkte auf einem Rezept stehen, unabhängig davon, ob apothekenüblich oder nicht, muss das Rezept vom Arzt neu ausgestellt werden. Mehrere Hilfsmittel auf einem Rezept führen zu Problemen bei der Abrechnung.
In diesem Fall kann der Kunde manuell über das Kundenmanagement im iA.de-System angelegt werden. Als Mindestangabe ist eine Telefonnummer erforderlich. Eine E-Mail-Adresse ist optional, wird jedoch empfohlen. Über diesen Weg kann der Kunde beispielsweise über den aktuellen Status informiert werden. Das Hilfsmittelrezept wird anschließend von der Apotheke abfotografiert und im Online-Verwaltungssystem hochgeladen, damit es digital an das entsprechende Sanitätshaus weitergeleitet und weiterbearbeitet werden kann.
Für jedes Hilfsmittelrezept (nicht apothekenübliche Hilfsmittel), das an ein teilnehmendes Sanitätshaus übermittelt und von diesem versorgt wird, erhält Ihre Apotheke eine Beratungs- und Servicepauschale in Höhe von 15,00 € pro Rezept. Für die elektronische Weiterleitung und eKV-Abwicklung über das iA.de-System entstehen Kosten in Höhe von 1,75 € pro übermitteltem Hilfsmittelrezept.
Sobald Sie ein Hilfsmittelrezept an einen Sanitätshaus-Partner über das iA.de-System weitergeleitet haben, kann dieser Schritt technisch nicht mehr rückgängig gemacht werden. Dies ist aus rechtlichen Gründen erforderlich. In Ausnahmefällen empfehlen wir, sich direkt mit dem jeweiligen Sanitätshaus in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen individuell zu klären.
Ja. Wenn ein örtliches oder ortsnahes Sanitätshaus an das iA.de-System angebunden ist, können entsprechende Hilfsmittelrezepte direkt dorthin weitergeleitet werden. Das Sanitätshaus setzt sich anschließend mit den Patientinnen und Patienten in Verbindung und übernimmt das notwendige Ausmessen sowie die individuelle Anpassung. Das Netzwerk der angebundenen Sanitätshäuser wird kontinuierlich erweitert. Apotheken können zudem ihr bevorzugtes Sanitätshaus an unseren Support melden, damit eine mögliche Anbindung geprüft werden kann.
Sie können aus allen an das iA.de-System angebundenen Sanitätshäusern auswählen. Standardmäßig werden Ihnen zunächst die fünf nächstgelegenen Sanitätshäuser, sodass Sie schnell eine passende Auswahl treffen können. Natürlich können Sie die Ansicht auch über die fünf Nächstgelegenen hinaus erweitern, in dem Sie am Ende der Liste auf „Mehr laden“ klicken. Grundsätzlich haben Sie die freie Wahl, an welches angebundene Sanitätshaus Sie ein Hilfsmittelrezept weiterleiten. Die Liste der angebundenen Sanitätshäuser und damit die Versorgungsgebiete werden in den nächsten 4-6 Wochen ausgeweitet.
Hilfsmittelrezepte werden nach der Weiterleitung über das iA.de-System unmittelbar in den Bearbeitungsprozess aufgenommen. Die tatsächliche Bearbeitungs- und Lieferzeit ist jedoch immer fallabhängig. Einflussfaktoren können beispielsweise die Genehmigung durch die Krankenkasse, die Produktverfügbarkeit bzw. der Lagerbestand oder die aktuelle Auslastung der Logistik sein. Unverbindliche Richtwerte:
Einfache Hilfsmittel: ca. 1–5 Tage
Genehmigungspflichtige Hilfsmittel: ca. 7–14 Tage
Maßanfertigungen: entsprechend länger Den aktuellen Status eines übermittelten Rezepts können Sie jederzeit über die Reservierungszentrale einsehen.
Nicht apothekenübliche Hilfsmittel sind in der Regel größere oder sanitätshausspezifische Produkte, wie zum Beispiel Rollstühle, Pflegebetten oder ähnliche Hilfsmittel, die typischerweise über ein Sanitätshaus versorgt werden.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Hilfsmittel in Ihrer Apotheke bearbeitet werden kann, erhalten Sie Unterstützung direkt im Online-Verwaltungssystems.
Starten Sie dazu einfach die Bearbeitung des Hilfsmittelrezepts in der Bestellzentrale. Im nächsten Schritt wählen Sie erstmal “Nicht apothekenüblich”. Das System unterstützt Sie anschließend bei der Prüfung und dabei, das Rezept korrekt einzuordnen und den weiteren Bearbeitungsprozess abzuschließen.
Für die Weiterleitung von Hilfsmittelrezepten über das iA.de-System bestehen entsprechende datenschutzrechtliche Vereinbarungen. IhreApotheken.de hat dafür eine sogenannte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) sowohl mit der teilnehmenden Apotheke als auch mit dem teilnehmenden Sanitätshaus geschlossen.
Dadurch ist die gesamte Kommunikations- und Datenübertragungskette datenschutzrechtlich abgesichert. Eine zusätzliche Unterschrift der Patientin oder des Patienten ist daher in der Regel nicht erforderlich.
Im Gegensatz zu klassischen Kassenrezepten ist bei Hilfsmittelrezepten die Erstellung eines Kostenvoranschlags (eKV) üblich.
Aktuell ist die Erstellung und Abwicklung eines eKV für Hilfsmittel noch nicht im iA Online-Verwaltungssystem integriert. Grundsätzlich ist der eKV-Prozess stark fallspezifisch. Faktoren wie Krankenkasse, Produkt oder Zeitpunkt der Beantragung können den Ablauf beeinflussen. Dieser Schritt erfolgt daher derzeit weiterhin manuell in der Apotheke.
Bei der Einrichtung des Services sind im Online-Verwaltungssystem bereits alle angebundenen Sanitätshäuser hinterlegt. Im Verwaltungsbereich werden diese inklusive Entfernung zur Apotheke angezeigt, sodass Sie einfach ein passendes Sanitätshaus auswählen können. Die Auswahl erfolgt mit nur einem Klick, eine manuelle Anlage durch die Apotheke ist daher nicht erforderlich.
Die Abrechnung der Hilfsmittelrezepte erfolgt automatisch über die IhreApotheken.de-Rechnung – genauso wie bei den anderen Services aus dem Versorger-Plus-Paket. Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand. Es müssen keine weiteren Daten, wie beispielsweise eine Bankverbindung, hinterlegt oder übermittelt werden. Die Abrechnung erfolgt vollständig über die bestehenden Prozesse.
Nein, ein IhreApotheken.de-Account ist dafür nicht erforderlich.
Bei der Annahme des Rezepts am HV sollte mindestens eine Telefonnummer als Pflichtangabe erfasst werden, damit eine Kontaktaufnahme möglich ist. So können Sie oder der Sanitätshaus-Partner den Kunden bei Rückfragen oder zur Abstimmung kontaktieren.
Bei Online-Bestellungen ist ein Kunden-Konto bei IhreApotheken.de ebenfalls nicht zwingend notwendig. Auch Hilfsmittel können mit einem "Gast Zugang" bestellt werden.
Für automatische Statusinformationen muss zusätzlich eine E-Mail-Adresse hinterlegt sein. Ohne Kundenkonto und ohne hinterlegte E-Mail-Adresse erhält der Kunde daher keine automatischen Statusupdates.
Ja. Die Service- und Beratungspauschale in Höhe von 15 € ist derzeit nicht an den Warenwert des Hilfsmittels gebunden. Das bedeutet: Auch wenn der Preis des auf dem Rezept verordneten Hilfsmittels unter 15 € liegt, erhält die Apotheke die volle Service- und Beratungspauschale, sofern das Rezept an ein angebundenes Sanitätshaus weitergeleitet und von diesem versorgt wird.
Solange Hilfsmittelrezepte noch als Papierrezepte ausgestellt werden, kann bei einer reinen Übermittlung über die App grundsätzlich nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass ein Rezept mehrfach eingereicht wird. Sobald das Originalrezept in der Apotheke abgegeben wird, besteht dieses Risiko jedoch nicht mehr. In diesem Fall wird das Rezept im weiteren Prozess eindeutig über das iA.de-System an das ausgewählte Sanitätshaus übermittelt und dort bearbeitet.
Ja. Sie können das Produkt selbst im Produktkatalog suchen und auswählen. Voraussetzung ist, dass das Produkt über eine PZN verfügt und für Apotheken bestellbar ist. Liegt keine PZN vor, muss das Rezept an den Sanitätshaus-Partner weitergeleitet werden. Natürlich vorausgesetzt, dass Ihre Apotheke im Versorgungsgebiet eines Sanitätshaus-Partners ansässig ist und der Hilfsmittel-Service aktiviert ist.
Aus prozessualen Gründen kann pro Weiterleitungsvorgang immer nur ein Rezept an den Sanitätshaus-Partner übermittelt werden.
Im Rahmen der Weiterleitung können Sie Hinweise oder Wünsche des Kunden über das Kommentarfeld an den Sanitätshaus-Partner übermitteln. Der Sanitätshaus-Partner nimmt anschließend Kontakt mit dem Kunden auf und versucht, den Wunsch nach Möglichkeit zu berücksichtigen Eine Garantie kann jedoch nicht gegeben werde..
Handelt es sich um ein Sanitätshaus von rahm, steht Apotheken ein zentraler telefonischer Support zur Verfügung: 02241 - 908778
Weitere Sanitätshaus-Partner:
Rehaform: 030 - 688 364 9 46 (Frau Werner)
Luttermann: 0201 - 82050-0
XCarstens: 0711 - 925490
Streifeneder: 08141 - 6106-341
Eventuell andere angebundene Sanitätshäuser müssen individuell kontaktiert werden. Die jeweiligen Kontaktdaten erhalten Sie direkt beim entsprechenden Sanitätshaus.
In diesem Fall verbleibt die Bearbeitung vollständig bei Ihnen in der Apotheke. Sofern das verordnete Hilfsmittel eine PZN aufweist und für Apotheken bestellbar ist, können Sie die Versorgung selbst durchführen. Liegt keine PZN vor, ist eine Weiterleitung an einen Sanitätshaus-Partner erforderlich, da diese Hilfsmittel in der Regel nur über ein Sanitätshaus versorgt werden. Optional muss der Kunde selber das Rezept in einem Sanitätshaus seiner Wahl einreichen..
Wenn es sich um ein Sanitätshaus von rahm handelt, kann sich der Kunde direkt an den telefonischen Kundenservice wenden: 02241 - 908 777
Montag–Freitag, 09–18 Uhr
Handelt es sich um ein anderes angebundenes Sanitätshaus, erfolgt die Kontaktaufnahme direkt über die jeweiligen Kontaktdaten des entsprechenden Partners (Stand 22.06):
Rehaform: 030 - 688 364 946
Montag–Freitag, 08–17 Uhr
Luttermann: 0201 - 820 50-0
Montag–Freitag, 09–18 Uhr
XCarstens: 0711 - 925490
Montag–Freitag, 08–17 Uhr
Streifeneder: 08141 - 625733-0
Montag–Freitag, 09–18 Uhr
Im Hilfsmittelprozess besteht die Möglichkeit einer sogenannten Aufzahlung. Dabei kann der Kunde ein teureres Hilfsmittel wählen und die Differenz zum erstattungsfähigen Betrag selbst übernehmen. In diesem Fall müssen Sie den Kunden vorab über den höheren Preis informieren. Nutzen Sie dafür die Funktion „Zahlungsupdate senden“, wodurch automatisch eine E-Mail an den Kunden generiert wird und die Information an den Kunden damit dokumentiert ist. Die entsprechende Aufzahlung wird vom Kunden selbst getragen.
Ja, je nach Situation des Patienten und dessen Mobilität kann es sinnvoll sein, die Apotheke als Lieferadresse beim Sanitätshaus anzugeben. In vielen Fällen – insbesondere bei größeren Hilfsmitteln – ist eine Lieferung an die Apotheke möglich. In bestimmten Fällen, wenn der Kunde zum Beispiel die Zustellung nicht entgegennehmen kann oder das Produkt von einem Betreuer entgegengenommen werden muss, kann die Apotheke das Vorgehen auch bei kleinen Produkten jederzeit direkt mit dem jeweiligen Sanitätshaus abstimmen.
Ja. Die Apotheke kann im Online-Verwaltungssystem selbst auswählen, an welches angebundene Sanitätshaus das Hilfsmittelrezept weitergeleitet werden soll. Auch Wünsche bzw. die Vorauswahl des Endkunden können und müssen dabei berücksichtigt werden. Unabhängig davon ist jederzeit transparent ersichtlich, welchem Sanitätshaus ein Hilfsmittelrezept zugeordnet wurde.
Wenn ein Hilfsmittel über einen Sanitätshaus-Partner versorgt wurde und anschließend eine Reparatur oder Reklamation erforderlich ist, sollte sich der Kunde direkt an das zuständige Sanitätshaus wenden. Das Sanitätshaus übernimmt in diesem Fall die weitere Prüfung und Abwicklung. Auch mögliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller werden über das Sanitätshaus geltend gemacht.
Hilfsmittel-Rezepte mit verordneten Inkontinenz-Produkten oder Lanzetten (Diabetes) gehören zu den wenigen Ausnahmen und können nicht an die kooperierenden Sanitätshaus-Partner weitergegeben werden. Diese Produkte muss die Apotheke wie bisher auch selbst bedienen.
Unsere Sanitätshaus-Partner können alle Hilfsmittel bedienen. Eine der wenigen Ausnahmen sind Inkontinenz-Produkte und Diabetes-Lanzetten.
Elektrostimulationsgeräte können beschafft werden, gehen jedoch mit einem komplexen Beschaffungsprozess einher und benötigen eventuell zusätzliche Abstimmung. Bei Unklarheiten empfehlen wir, mit dem Sanitätshaus-Partner Rücksprache zu halten. Nutzen Sie dafür gerne die dedizierte Apotheken-Hotline des jeweiligen Sanitätshaus-Partners.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. In solchen Fällen können Sie bei der Weiterleitung eines Hilfsmittel-Rezepts, z. B. für eine Bandage, an den Sanitätshaus-Partner die von Ihnen erhobenen Messwerte ergänzend im Kommentarfeld übermitteln. Der Sanitätshaus-Partner übernimmt im Anschluss die weiteren Prozessschritte sowie die Kommunikation mit dem Kunden. So haben Sie die Möglichkeit, Ihre Patienten auch bei größerer Entfernung unterstützend zu begleiten. Die Entscheidung über eine Unterstützung ohne zusätzliche Vergütung liegt dabei bei Ihnen. Die Servicepauschale bleibt hiervon unberührt.
Das System bietet Ihnen bei unklaren Situationen in der Bearbeitung eines Hilfsmittel-Rezepts eine Hilfestellung, bei der Sie sowohl die Hilfsmittel-Nummer als auch den Produktnamen aus dem Verordnungstext eingeben können. Aus der Ergebnisliste können Sie das richtige Produkt auswählen und mit der Bearbeitung fortfahren.
Die Liefergebiete folgen grundsätzlich der PLZ-Logik. Die angebundenen Sanitätshäuser werden die PLZ-Bereiche angeben, die sie abdecken könne. Basierend auf diesen Angaben werden Sie als Apotheke nur die Sanitätshaus-Partner auswählen können, die Ihr PLZ-Gebiet abdecken.
Kanülen sind apothekenübliche Produkte und können nicht an einen Sanitätshaus-Partner weitergegeben werden. Wenn Sie keine Rezepte mit der IKK abrechnen können, müssen Sie in dem speziellen Fall das Rezept an den Kunden zurückgeben. Rezepte für nicht-apothekenübliche Produkte von IKK-Kunden können an einen Sanitätshaus-Partner weitergegeben werden, da dieser selbst mit den Krankenkassen abrechnet, nachdem das Rezept übernommen wurde. Natürlich sehen Sie im System jederzeit den Bearbeitungsstatus des weitergeleiteten Rezepts und können damit Ihren Kunden nach Bedarf auch auf dem Laufenden halten. In Einzelfällen, bei denen Sie unsicher sind, können Sie natürlich jederzeit mit dem Sanitätshaus-Partner Rücksprache halten.
Jeder Apotheke wird bei der Aktivierung des Hilfsmittel-Services automatisch der nahegelegenste Sanitätshaus-Partner zugewiesen. Diese Auswahl können Sie jederzeit selbst wieder in Ihrem Online-Verwaltungssystem ändern. Sollte jedoch der nahegelegenste Sanitätshaus-Partner die Region der Apotheke nicht abdecken können, ist eine Weiterleitung des Rezepts nicht möglich. Nach der Weiterleitung eines Hilfsmittel-Rezepts werden vom ausgewählten Sanitätshaus-Partner die Bearbeitungsstatus in Ihr Online-Verwaltungssystem zurückgegeben.
Das Original-Rezept wird erst an den Sanitätshaus-Partner gesendet, nachdem es digital weitergeleitet wurde und die Bestellung im System den Status „Partner: In Bearbeitung“ hat.
Die Partner-Sanitätshäuser decken die meisten Hilfsmittel ab. Doch spezielle Verträge mit Krankenkassen oder besondere Anforderungen können im Einzelfall dazu führen, dass ein Sanitätshaus ein Rezept ablehnt. In diesem Fall geht das Rezept zurück an die Apotheke.
Die Apotheke hat dann zwei Möglichkeiten:
Variante 1: Sie prüft gemeinsam mit dem Kunden, ob ein anderes angeschlossenes Partner-Sanitätshaus die Versorgung übernimmt.
Variante 2: Sie gibt das Rezept an den Patienten zurück. Die weitere Organisation und Auswahl eines geeigneten Leistungserbringers liegen in diesem Fall beim Kunden selbst.
Auch in solchen Ausnahmesituationen ist eine flexible und individuelle Handhabung wichtig, damit die Versorgung bestmöglich gewährleistet bleibt.
Die Apotheke trägt eine wichtige Verantwortung dafür, ausschließlich gültige Rezepte weiterzuleiten. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und Ihren Kunden bestmöglich zu unterstützen, empfehlen wir, vor der Übermittlung eine sorgfältige Sichtprüfung durchzuführen. So lassen sich Rückfragen, Verzögerungen oder mögliche Ablehnungen im weiteren Versorgungsprozess zuverlässig vermeiden.
Für die Prüfung der Rezeptgültigkeit empfehlen wir, insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:
Vollständige Patientenangaben
Ausstellungsdatum des Rezepts
Angaben zum verordnenden Arzt inklusive Stempel und Unterschrift (sofern erforderlich)
Eindeutige und nachvollziehbare Verordnung des Hilfsmittels
Vollständigkeit und Lesbarkeit aller relevanten Angaben
Einhaltung geltender Einlösefristen
Mit dieser Vorabprüfung leisten Sie einen wertvollen Beitrag zu einer schnellen und zuverlässigen Patientenversorgung – wir freuen uns, Sie dabei zu unterstützen.
Apotheken sind bereits durch ihre Apothekenbetriebserlaubnis (§ 1 ApoG) berechtigt, apothekenübliche Hilfsmittel abzugeben. Das umfasst typische Produkte wie Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Inkontinenzartikel, Blutdruckmessgeräte etc. Eine weiter oder zusätzliche Zertifizierung ist dafür nicht notwendig.
Sofern die Apotheke mehrere Sanitätshäuser in ihrer Umgebung hat, ist es grundsätzlich möglich, mit mehreren Sanitätshäusern zu kooperieren.
Bei der Aktivierung des Hilfsmittel Services legt die Apotheke ein Sanitätshaus als Ihren Partner fest. Unter den Einstellungen der „Hilfsmittelrezepte“ im Verwaltungssystem kann die Apotheke die Auswahl des Partners jederzeit ändern.
Auch wenn die Apotheke im ersten Schritt die Auswahl des Sanitätshaus Partner trifft, liegt die Entscheidungshoheit immer beim Kunden.
Voraussetzung ist immer, dass die anderen Sanitätshaus Partner in der Umgebung, mit denen die Apotheke auch kooperieren möchte, ans System bereits angebunden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, kann sich die Apotheke an den Support von IhreApotheken.de wenden, um ein weiteres Sanitätshaus anzubinden.
Impfen
Bei der Durchführung des Termins kann derzeit – je nach Versicherungsstatus der zu impfenden Person – ein Abrechnungsbeleg (bei privater Abrechnung) oder ein elektronischer Abrechnungsbeleg (bei gesetzlicher Abrechnung) generiert werden. Privat: Die Kunden erhalten den Beleg entweder direkt vor Ort oder per E-Mail, um ihn bei der privaten Krankenversicherung einzureichen. Gesetzlich: Die Kosten sind über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt. Der elektronische Abrechnungsbeleg muss von der Apotheke eigenständig weiterverarbeitet werden. Die eigentliche Abrechnung erfolgt derzeit außerhalb des Apotheken-Online-Verwaltungssystems und wird eigenständig durch die Apotheke durchgeführt. Eine Anbindung an die Warenwirtschaft ist daher nicht zwingend notwendig. Aktuell wird eine systemseitige Weiterleitung des elektronischen Abrechnungsbelegs in die Warenwirtschaft entwickelt. Die Fertigstellung wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, da wir gemeinsam mit den Softwarehäusern an einer einheitlichen Lösung für die Anbindung der Warenwirtschaftssysteme arbeiten.
Eine automatische Erkennung oder Auswertung des Anamnese-Bogens erfolgt nicht. Die Kontrolle erfolgt bewusst durch die Apotheke. Sie erhalten die Impfanfrage, prüfen die Angaben und entscheiden auf Basis Ihrer fachlichen Einschätzung, ob die Impfung stattfinden kann oder nicht.
Die Aufhebung der Raumeinheit im neuen Apothekengesetz bezieht sich auf Impfen, Testungen, venöse Blutabnahme und Gesundheitsservices (pDL).
Das bedeutet, dass diese Dienstleistungen beispielsweise in einem extern angemieteten Raum oder auch mobil erbracht werden können.
Alle Impfungen mit Nichtlebend-Impfstoffen sind künftig für Erwachsene in der Apotheke möglich. Dies sind zum Beispiel auch Impfungen gegen Tetanus, Gürtelrose oder Virusinfektionen, die Zecken übertragen (FSME).
Es dürfen alle Apotheker, PTAs und PhiPs impfen, die eine ärztlicher Schulung gemäß § 20c IfSG und eine Qualifikation nach dem BAK-Curriculum haben. Impfungen durch PTAs und PhiPs werden unter apothekerlicher Verantwortung durchgeführt.
Weitere Informationen haben wir auf unserer Website zusammengestellt. Dort finden Sie auch eine ausführlichere Checkliste zu den Voraussetzungen.
Apothekerliche Verantwortung im Allgemeinen umfasst die rechtliche und ethische Verpflichtung, die ordnungsgemäße und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zu gewährleisten. Als Heilberufler tragen Apotheker eine persönliche und fachliche Verantwortung für die Patientensicherheit, die weit über den bloßen Verkauf von Medikamenten hinausgeht.
Konkret beim Impfen umfasst die apothekerliche Verantwortung auch das Handeln dritter, wenn PTAs oder PhiPs die Impfung vornehmen. Dies beinhaltet die rechtliche und fachliche Pflicht, Impfungen nach höchsten Qualitätsstandards durchzuführen. Sie erstreckt sich von der ordnungsgemäßen Lagerung und Vorbereitung des Impfstoffs über die medizinische Aufklärung und Anamnese bis hin zur eigentlichen Injektion und Dokumentation, um Patientensicherheit und Haftung zu gewährleisten.
In der Regel wird die Haftung dafür von der Standard-Apotheken-Versicherung abgedeckt. Es ist jedoch empfohlen konkret von der Versicherung bestätigen zu lassen, dass Impfungen durch PTAs und PhiPs abgedeckt sind.
Ja, Voraussetzung ist eine ärztlicher Schulung gemäß § 20c IfSG und eine Qualifikation nach dem BAK-Curriculum.
BAK und Bundesärztekammer (BÄK) haben bis Anfang September 2026 Zeit, ein Mustercurriculum für die Schulung und die Ergänzungsschulung der Apotheker*innen zu entwickeln. Für PTAs und PhiPs soll ein Mustercurriculum bis Anfang November 2026 erstellt sein.
Die ärztliche Schulung gemäß §20c IfSG nimmt in der Regel einen Tag in Anspruch.
Das aktuelle BAK-Curriculum (für Grippeschutz) besteht aus den folgenden Teilen:
einem Selbststudium, einem Theorieteil zu Infektionserregern und den durch sie ausgelösten Erkrankungen, einem Theorieteil zur Durchführung der Impfung eine umfangreiche Praxisschulung.
Diejenigen, die über keine gültige Qualifikation als Ersthelferin bzw. Ersthelfer verfügen, müssen außerdem den Teil absolvieren, der sich den Maßnahmen der Ersten-Hilfe bei etwaigen Impfreaktionen widmet.
Das Curriculum hat einen zeitlichen Gesamtumfang von 14 Fortbildungsstunden (à 45 Minuten).
Für die weiteren Impfstoffe wird es weitere Module geben, die absolviert werden müssen. Diese werden gerade von der BAK ausgearbeitet und orientiert sich an den jeweiligen Impfstoffen. Voraussichtlich werden diese Module inhaltlich und im Umfang ähnlich derer zu Grippeschutz oder COVID Impfungen sein.
BAK und Bundesärztekammer (BÄK) haben bis Anfang September 2026 Zeit, ein Mustercurriculum für die Schulung und die Ergänzungsschulung der Apotheker*innen zu entwickeln Für PTAs und PhiPs soll ein Mustercurriculum bis Anfang November 2026 erstellt sein.
Die notwendigen Schulungen und Qualifikationen werden regelmäßig von der Bundesapothekerkammer und den Apothekerkammern der Länder angeboten. Auch Angebote von privaten Anbietern sind möglich, solange diese von der BAK oder eine LAK entsprechend zertifiziert worden sind.
Die Theorieteile und das Selbststudium sind in der Regel bei der Kammer kostenfrei. Der Praxisteil kostet im Durchschnitt etwa 80 Euro. Die ärztliche Schulung kann grundsätzlich von jedem approbierten Arzt durchgeführt und bescheinigt werden.
In der Regel wird die Haftung für Impfungen durch PTAs und PhiPs von der Standard-Apotheken-Versicherung abgedeckt. Es ist jedoch empfohlen dies konkret bei Ihrer Versicherung anzufragen und bestätigen zu lassen.
Kinder dürfen aktuell grundsätzlich nicht in der Apotheke geimpft werden. Derzeit darf in der Apotheke nur gegen Covid-19 und erst ab einem Alter von 12 Jahren geimpft werden. Alle anderen Impfstoffe aus der Apothekenreform dürfen erst ab 18 Jahren verimpft werden.
Die Preise für Impfungen, die Sie im Online-Verwaltungssystem hinterlegen, gelten für Selbstzahler und Privatpatienten. Die Kosten für Kassenpatienten übernimmt – wie gewohnt – die jeweilige Krankenkasse.
Das System unterstützt die Abrechnung durch die Ausgabe von eBelegen. Diese können anschließend manuell in die Warenwirtschaft (WaWi) übertragen werden. Eine automatisierte Übertragung der Abrechnungsdaten in die WaWi befindet sich aktuell in technischer Abstimmung mit den WaWi-Partnern. Wichtig: Für die Abrechnung muss die IK-Nummer im Online-Verwaltungsbereich hinterlegt sein.
Das Alter wird derzeit nicht abgefragt, um den Prozess für die Nutzer möglichst einfach zu halten. Für die Zukunft ist ein Multi-User-System geplant. Damit können beispielsweise auch Familienmitglieder hinterlegt werden, einschließlich Angaben zum Alter.
Kinder dürfen aktuell grundsätzlich nicht in der Apotheke geimpft werden. Derzeit darf in der Apotheke nur gegen Covid-19 und erst ab einem Alter von 12 Jahren geimpft werden. Alle anderen Impfstoffe aus der Apothekenreform dürfen erst ab 18 Jahren verimpft werden
Impfungen dürfen in geeigneten Räumlichkeiten der Apotheke durchgeführt werde, die eine Diskretion für den Kunden bieten und den strengen Hygienevorschriften gerecht werden. Zudem muss für eventuelle seltene Notfälle (wie allergische Schocks) eine entsprechende Notfallausrüstung vorhanden sein.
Apotheken dürfen mit dem sogenannten "aufsuchenden Impfen" auch außerhalb ihrer Räume impfen und können Termine dafür vergeben bzw. vereinbaren. Auch beim aufsuchenden Impfen müssen alle Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung eingehalten werden – insbesondere zu Hygiene, Privatsphäre und Dokumentation.
Systemseitig werden die neuen Möglichkeiten zu den Nichtlebend-Impfstoffen in das bestehende Impfmanagement mit eingegliedert, so dass diese Impfungen perspektivisch genauso gebucht werden können, wie bisher eine Grippeschutzimpfung. Natürlich wird es entsprechend der jeweiligen Impfung Anpassungen im Anamnese Bogen, etc. geben. Zusätzlich werden auch Mehrfachimpfungen pro Termin buchbar sein. Für Impfungen zur Grundimmunisierung, die in mehreren Dosen zu bestimmten Abständen verabreicht werden müssen, wird es eine Erinnerungsfunktion für Kunden und Apotheken geben. Alle verfügbaren Impfungen werden perspektivisch auch als praktische Filterfunktion im Apothekenfinder eingebracht.
Diese Erweiterungen werden voraussichtlich bis zum Spätsommer, bevor die neue Impfsaison startet, im System eingebracht sein.
Marketing-Booster
Die umfangreichen Marketing-Maßnahmen machen die neuen Services Ihrer Apotheke in Ihrem direkten Umfeld sichtbar und schaffen zusätzliche Umsatzchancen. Der große Vorteil: Sie benötigen keine zusätzlichen Ressourcen. Wir übernehmen die komplette Planung, Optimierung und Umsetzung der Kampagnen. Über alle Maßnahmen informieren wir Sie regelmäßig auch per Newsletter.
Der Marketing-Booster ist am 01.03.2026 gestartet. Natürlich werden wir Ihnen aber Zeit geben, sich mit den neuen Services vertraut zu machen und sich einzurichten. Wir statten Sie zunächst mit Werbemittel für die Offizin aus. Diese bringt Ihnen Ihr Außendienstmitarbeiter ab Ende März persönlich vorbei. Ihren individualisierten Flyer können Sie jetzt in unserem Werbemittelshop gratis abrufen. Im März und April stellen wir Ihnen über socialPALS Facebook- und Instagram-Posts zur Verfügung, die nach Ihrer Registrierung automatisch ausgespielt werden. Hier können Sie jederzeit mit aufspringen – die erste Kampagne mit Media-Budget wird ab Mai beginnen, so dass Sie genug Zeit haben, um sich einzurichten.
Die Aktion ist zunächst auf 12 Monate begrenzt. Abhängig von Ihrem Feedback planen wir jedoch gerne weitere Angebote im Anschluss. Detaillierte Informationen können wir derzeit noch nicht nennen. Selbstverständlich halten wir Sie über mögliche Folgeangebote rechtzeitig auf dem Laufenden.
Sie erhalten 4 Werbemittelpakete. Das erste Paket bildet die Grundausstattung und sorgt dafür, dass die neuen Services direkt in und an Ihrer Apotheke sichtbar werden – mit einem besonderen Schwerpunkt auf dem Thema Testen. Enthalten sind vier Tür-Aufkleber, ein Bodenaufkleber, ein Poster sowie ein Plakat und drei Regal-Wobbler. Zusätzlich können Sie über den Werbemittelshop einmalig 250 individualisierte Flyer kostenfrei abrufen. Die drei weiteren Pakete stellen wir Ihnen - auch basierend auf Ihrem Feedback - dann zeitnah vor. Unabhängig davon können Sie jederzeit weitere passende Werbemittel über den Werbemittelshop bestellen.
Ja, die Pakete enthalten auch individuelle Bestandteile. Beim ersten Paket können Flyer im Werbemittelshop abgerufen und individualisiert werden. Die anderen Bestandteile sind als Grundausstattung nicht individualisiert. Bei den folgenden Paketen wird es noch weitere individualisierbare Werbemittel geben.
Das erste Werbemittelpaket wird ab Ende März persönlich durch die Außendienstmitarbeiter übergeben. Die Flyer können von März bis Ende April über den Werbemittelshop von Ihnen abgerufen werden und werden anschließend direkt gedruckt und an Sie versendet.
Es kann je nach Region Überscheidungen der Einzugsbereiche von Apotheken geben, die an IhreApotheken.de teilnehmen. Insofern bewerben wir die neuen Services mit Verweis auf die "Apotheken in der Nähe", so dass die Nutzer bei Interesse die Apotheken in der App direkt finden können. Eine Individualisierung der Außenwerbung ist aus dem genannten Grund daher nicht möglich.
Bei der Gestaltung der Werbemittel haben wir darauf geachtet, dass diese modular aufgebaut sind und damit für möglichst viele Apotheken relevant sind. Sollte eine Apotheke an einer Kampagne über socialPALS nicht teilnehmen wollen, kann sie die Kampagne jederzeit aussetzen. Eine alternative Kampagne ist in diesem Fall jedoch leider nicht vorgesehen.
Beworben werden insbesondere die neuen Services aus dem Versorger-Plus-Paket. Die Werbemittel sind bewusst modular gestaltet, sodass sie für möglichst viele Apotheken einsetzbar sind. Apotheken, die einzelne Services – wie zum Beispiel Impfen – nicht anbieten möchten oder können, können entsprechende Bestandteile einfach weglassen. Ziel ist es, möglichst viele Menschen im Umkreis der Apotheke über die neuen Services zu informieren und zur Nutzung über die iA.de-App zu motivieren. Wo immer es möglich ist, setzen wir die Apotheke selbst als Absender ein und verweisen auf diese als Stammapotheke. Bei individualisierten Werbemitteln, die über den Werbemittelshop abgerufen werden, kann auch die eigene App der Apotheke gezielt beworben werden.
Der Marketing-Booster ist darauf optimiert, eine möglichst hohe Sichtbarkeit für die Apotheken zu schaffen, ohne zusätzlichen Aufwand für die Apotheke zu generieren. Um dies zu ermöglichen und alle Inhalte zentral steuern zu können, brauchen wir ein gemeinsames Werbeziel. Deshalb ist die Bewerbung der eigenen App leider nicht auf allen Kanälen möglich. Bei Werbemitteln, die über den Werbemittelshop abgerufen werden, können Sie allerdings Werbemittel wählen, die auf Ihre eigene App zielen.
Das Marketing-Material für Apotheken ist modular aufgebaut. Mit dem ersten Paket erhalten Sie verschiedene Werbemittel und entscheiden selbst, welche Sie einsetzen möchten. Sie können beispielsweise einzelne Materialien wie einen Türaufkleber einfach weglassen. Auch bei socialPALS behalten Sie jederzeit die Kontrolle: Sie können Kampagnen und Posts einsehen und entscheiden, ob Sie daran teilnehmen möchten oder nicht. So stellen Sie sicher, dass keine Services im Namen Ihrer Apotheke beworben werden, die Sie nicht anbieten möchten. Zentral gesteuerte Maßnahmen im Namen von IhreApotheken.de – zum Beispiel auf Außenwerbeflächen – können neue Services dennoch bewerben. Dabei wird jedoch keine einzelne Apotheke namentlich genannt.
Nein, Sie behalten selbstverständlich die volle Kontrolle über Ihre Kanäle: Bei socialPALS können Sie alle Posts vorher einsehen und Texte bearbeiten oder auch die Zeitpunkte der Veröffentlichung verschieben. Wenn Sie einen Beitrag nicht veröffentlichen möchten, können Sie diesen auch ganz rausnehmen. Außerdem hat socialPALS ausschließlich die Rechte, über die Kanäle Ihrer Apotheke zu posten – die Kontrolle behalten Sie jederzeit. So können Sie bspw. auch im Nachgang Beiträge noch löschen.
Sie werden informiert, sobald Sie neue, inkludierte Werbemittel abrufen können. Hierbei werden wir Sie auch informieren, welche Werbemittel enthalten sind und in welchem Zeitraum diese abrufbar sind. Das erste Werbemittel-Paket wir Ihnen von Ihrem Außendienstmitarbeiter ab Ende März persönlich vorbeigebracht. Ihre personalisierten Flyer können Sie seit Anfang März im Werbemittelshop abrufen. Diesen erreichen Sie über Ihr Online-Verwaltungssystem.
Im Werbemittelshop stellen wir Ihnen verschiedene digitale Grafiken in verschiedenen Formaten zum kostenlosen Download zur Verfügung. Dort finden Sie auch Grafiken, die für den Einsatz auf Monitoren in Ihrer Offizin erstellt wurden.
Wir nutzen das bei uns im Online-Verwaltungssystem hinterlegte Logo. Es kann im Online-Verwaltungssystem im Bereich „Erweitertes Profil“ unter dem Punkt „Apothekenlogo“ hochgeladen werden. Dabei gelten folgende Anforderungen:
Zulässige Dateiformate: JPG, JPEG, PNG, SVG, WEBP
Maximale Dateigröße: 3 MB
Maximale Bildgröße: 1024 × 1024 Pixel
Bitte stellen Sie sicher, dass das Logo diese Anforderungen erfüllt, damit der Upload problemlos durchgeführt werden kann. Bei Fragen unterstützt Sie unser Support-Team aber natürlich gerne.
socialPALS
Zunächst nichts – wir kümmern uns darum. socialPALS wird Sie kontaktieren, sodass Sie sich einmalig mit der Plattform verbinden können. Um alles Weitere kümmern wir uns anschließend für Sie und informieren Sie regelmäßig darüber, welche Maßnahmen geplant sind. Dabei behalten Sie jederzeit die Kontrolle und können natürlich eingreifen, wenn Sie das möchten.
socialPALS ist eine digitale Marketingplattform, mit der übergreifende Kampagnen im Namen Ihrer Apotheke umgesetzt werden können. Das Unternehmen verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Apotheken-Kommunikation. Über diese Plattform veröffentlicht das Marketing-Team von IhreApotheken.de Social-Media-Posts für Facebook und Instagram sowie Google-Werbeanzeigen im Namen Ihrer Apotheke. Diese werden zum Teil mit Werbebudget gezielt in Ihrem lokalen Umfeld ausgespielt. So profitieren Sie von einem umfassenden Social-Media-Service – ganz ohne eigenen Aufwand. Mehr Informationen finden Sie bei socialPALS unter https://help.socialpals.de/de/articles/9690845-was-ist-socialpals
Auf unserer iA-Akademie finden Sie ein Video, das Ihnen zeigt, wie Sie sich einmalig bei socialPALS registrieren können und das die Plattform noch einmal in ihren Grundzügen erklärt. Sobald neue Posts gebündelt in einer Kampagne bei socialPALS eingeplant wurden, erhalten Sie eine Info-Mail. Nach dem Login bei socialPALS können Sie sich einen Überblick über die geplanten Posts und Google-Werbebanner verschaffen. socialPALS stellt Ihnen umfangreiche Informationen und Hilfestellungen im Hilfebereich unter https://help.socialpals.de/de/collections/1372059-deutsch zur Verfügung.
socialPALS veröffentlicht alle Posts und Werbebanner im Namen Ihrer Apotheke. Daher verbinden Sie zu Beginn einmalig Ihren Account mit socialPALS. Für Verbraucherinnen und Verbraucher erscheint immer Ihre Apotheke bzw. der bei der Registrierung verbundene Account als Absender der Inhalte – socialPALS selbst tritt dabei nicht in Erscheinung.
socialPALS kontaktiert die Apotheke, um gemeinsam die einmalige Registrierung schnell und unkompliziert durchzuführen. Daher ist es wichtig, bei der Buchung eine Kontaktperson anzugeben. So kann die Registrierung zügig erfolgen. Den Ablauf haben wir außerdem in einem Video auf der iA-Akademie für Sie noch einmal anschaulich erklärt. Hier können Sie die Akademie aufrufen: akademie.ia.de
Die Leistungen von socialPALS sind für Apotheken nur im Rahmen des Versorger-Plus-Pakets kostenlos. Die Kosten der Kampagnen werden vom Zukunftspakt Apotheke getragen.
Nein. Für Apotheken entstehen hierfür keine zusätzlichen Kosten. Die Teilnahme ist im Versorger-Plus-Paket enthalten.
Nein. socialPALS veröffentlicht keine Inhalte ohne vorher festgelegte Freigaben. Die Inhalte werden vorab von IhreApotheken.de definiert und anschließend automatisiert im Rahmen der Kampagnen ausgespielt. socialPALS agiert dabei nicht eigenständig.
socialPALS benötigt ausschließlich die technisch notwendigen Berechtigungen, um Kampagnen auszuspielen und auszuwerten (z. B. zur Veröffentlichung von Beiträgen und zur Einsicht in Insights-Daten). Auf private Daten erhält socialPALS keinen Zugriff und fragt entsprechende Berechtigungen auch nicht an.
Ja. socialPALS hat keinen Zugriff auf private Aktivitäten, persönliche Daten oder Nachrichten auf Facebook oder Instagram. Es werden ausschließlich die technisch notwendigen Informationen genutzt, um Kampagnen auszuspielen und auszuwerten.
Nein. socialPALS hat keinen Zugriff auf Ihre sonstigen Aktivitäten, persönlichen Inhalte oder Nachrichten auf Facebook oder Instagram.
Sie können im Content-Kalender von socialPALS die Reihenfolge der vorgeschlagenen Posts innerhalb des Kampagnenzeitraums anpassen. Die Beiträge lassen sich dafür einfach per Drag-and-drop verschieben. Zusätzlich können einzelne Posts deaktiviert werden, sodass sie nicht ausgespielt werden. Eine freie Wahl konkreter Kalendertage außerhalb des Kampagnenzeitraums ist jedoch nicht möglich.
Ja, nach Ausspielung von Posts und Anzeigen stehen Auswertungen zu Reichweite und Performance zur Verfügung. Diese Statistiken finden Sie entweder im Dashboard oder innerhalb der Kampagne unter “Gepostet/ Geplant”.
Der Account bleibt bestehen und kann für die nächsten Kampagnen genutzt werden.
Die häufigste Ursache dafür, dass ein Nutzer nicht zum socialPALS-Account hinzugefügt werden kann, ist eine fehlende Berechtigung als Seiten-Administrator. Testen Sie in diesem Fall die Verknüpfung mit einem Profil, das sicher über Administratorrechte verfügt. Sollte auch das nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte an den socialPALS-Support.
socialPALS arbeitet über die Social Media-Kanäle Ihrer Apotheke. Sie haben also wie gewohnt Zugriff auf alle Reportings, die Facebook und Instagram Ihnen zur Verfügung stellt. Auch auf socialPALS können Sie Ihre Zahlen einsehen. Bitte beachten Sie, dass die Daten dort etwas zeitversetzt einlaufen und teilweise erst nach zwei bis drei Tagen abrufbar sind.
Terminbuchung
Um die Kunden als regionaler Gesundheitsversorger optimal zu betreuen und dauerhaft zu binden, ist es besonders wichtig, dass Kunden sich registrieren und Ihre Daten mit der Apotheke teilen. So können Termine verbindlich geplant, Testergebnisse datenschutzkonform geteilt, Impfungen und auch sonstige Versorgungen nachvollzogen werden.
Die Terminbuchung wurde zwischenzeitlich noch einfacher gestaltet, so dass für die Auswahl des gewünschten Termins ab jetzt vorab kein Login mehr notwendig ist und ein Termin als Gastkunde gebucht werden kann.
Es werden mit der Zeit weitere Personalplanungstools angebunden werden. Die nächsten Partner werden timele und apocollect sein.
PULSE oder Apotune wird sicher auch bei Zeiten kommen, allerdings ist hier noch kein konkreter Zeitrahmen geplant.
Sie können selbst Termine einpflegen und über die Terminvereinbarung anbieten (z. B. Hautberatung, Milchpumpenverleih etc.). Darüber hinaus stehen ca. 60 Standardleistungen zur Auswahl, die angeboten werden können.
Das Terminbuchungstool wird – genau wie alle anderen Bestandteile des Versorger-Plus-Pakets – bei Kunden mit iA.de-eigenen Websites, die das Paket gebucht haben, automatisch ab dem 01.03.2026 erscheinen. Auch für Websites, die nicht von IhreApotheken.de erstellt wurden, können alle Bestandteile des Versorger-Plus-Pakets über ein WebSDK eingebunden werden.
Diese Gebühr liegt in Ihrem eigenen Ermessen. Die No-Show-Gebühr hat vorrangig den Zweck, als psychologische Hürde für die Endkunden zu dienen. Aktuell ist diese Gebühr zentral hinterlegt und wird Kunden bei allen Terminbuchungen angezeigt. Künftig kann sie jedoch auf die einzelnen Leistungen verteilt werden. Sie können dann entscheiden, für welche Terminart Sie eine No-Show-Gebühr erheben möchten.
Aktuell muss eine Buchung je Person erfolgen. Aus technischen Gründen werden momentan nur die Daten einer Person pro Termin übermittelt. Eine Lösung für die Angabe weiterer Personen ist derzeit noch in der Entwicklung.
Sie können selbst entscheiden, wie weit im Voraus Sie eine Terminbuchung zulassen möchten. Diese Einstellung können Sie im Online-Verwaltungssystem im Bereich „Services - Terminsetup“ unter „Servicezeiten“ anpassen. Die Detail-Einstellungen sind unter den „Buchungsdetails“ zu finden. Derzeit sind bis zu 12 Monate Buchungsvorlauf möglich. An Schließungszeiten und offiziellen Feiertagen werden automatisch keine Servicetermine angeboten.
Ja, Walk-in-Termine sind möglich. Sie können flexibel entscheiden, ob und wann sie diese anbieten. Mit dem Kundenmanagement im Online-Verwaltungssystem lassen sich Kundinnen und Kunden dabei einfach und effizient vor Ort erfassen und betreuen.
Alle im Online-Verwaltungssystem angebotene Kategorien (Gruppen) der Gesundheitsservices werden unter anderem auch für den Apothekenfinder herangezogen. Nach § 1a Abs. 10 und 11 ApoBetrO gehören Leistungen aus dem Bereich “Beauty & Hautgesundheit“ jedoch nicht zu den apothekenüblichen Produkten und Dienstleistungen, und dürfen somit weder in den Apothekenräumlichkeiten angeboten noch beworben werden. Die Apotheke kann zwar eigene Gesundheitsservices und Produkte anlegen, dabei bleibt die Verantwortung und das Risiko jedoch allein bei der Apotheke.